SIEPag - DIE LIGA Reglement
A. Organisation
A1. Zweck und Trägerschaft
A1.1 SIEPaG - DIE LIGA ist eine in Ligaform ausgetragene Meisterschaft für ambitionierte Curler.
A1.2 SIEPaG - DIE LIGA wird vom einem ordentlichen Verein organisiert.
A1.3 Der Vorstand entscheidet über das vorliegende Reglement. Es berücksichtigt dabei die Wünsche und Anregungen der Hallen, Clubs und Teams.
A1.4 Der Vorstand führt SIEPaG - DIE LIGA auf der Basis dieses Reglements durch und entscheidet in allfälligen Streitfällen.
A2. Teilnahme
A2.1. Teilnahmeberechtigt an der SIEPaG - DIE LIGA sind alle Spieler mit einer aktiven SWISSCURLING Lizenz. Der Vorstand behält sich vor, Wild Cards zu vergeben.
A2.2. Wenn sich mehr Teams für die Teilnahme melden, als berücksichtigt werden können, bestimmt der Vorstand die Auswahlkriterien.
A3. Durchführung
A3.1 Der Verein vertreten durch den Vorstand mietet die notwendige Anzahl Rinks in den Curlinghallen des Kantons Zürich sowie in Baden. Er vereinbart mit den Hallen (Spezialfall Baden) einen einheitlichen Mietpreis.
A3.2 Die Vorrundenspiele finden verteilt von September bis März statt, die Finalspiele ab März. Der gesamte Spielplan wird vor Saisonbeginn festgelegt und den Teams rechtzeitig bekannt gegeben.
A3.3 Zum Saisonende findet ein Schlussabend mit den Finalspielen statt. Je nach Austragungsort und den zur Verfügung stehenden Rinks können Spiele im Consolation Cup entfallen oder an einem beliebigen Wochentag angesetzt werden.
A3.4 Der Verein organisiert die Spielleitung und ist für den Resultatdienst verantwortlich.
A3.5 Die Teams sind verantwortlich die korrekten und vollständigen Resultate je Begegnung zeitnah nach dem Spiel via online Formular an den Resultatedienst zu übermitteln.
A3.6 Die Hallen sorgen dafür, dass für die Spiele der SIEPaG - DIE LIGA die übliche Infrastruktur – insb. Restaurant – zur Verfügung. Die Restaurationseinnahmen stehen den Hallen zu.
A4. Finanzen und Preise
A4.1 SIEPaG - DIE LIGA finanziert sich aus Nenngeldern und Sponsorbeiträgen. Der Verein führt die Rechnung.
A4.2 Der Vorstand legt die Höhe der Nenngelder fest. Das Nenngeld pro Team beträgt CHF 480.-.
A4.3 Der Vorstand legt Anzahl, Art und Wert der Preise aufgrund der verfügbaren Mittel fest.
B. Spielreglement 2022/2023
B1. Modus Round Robin
B1.1 In der Saison 2022/2023 wird SIEPaG - DIE LIGA mit 72 Teams durchgeführt.
- 1 Gruppen à 8 Teams in der A+-Liga
- 2 Gruppen à 8 Teams in der A-Liga
- 4 Gruppen à 8 Teams in der B-Liga
- 2 Gruppen à 8 Teams in der C-Liga
B1.2 Innerhalb der Gruppen wird eine Round Robin gespielt. Alle Spiele gehen über 8 End ohne Zusatzend.
- Ein Sieg gibt 2 Punkte
- Unentschieden 1 Punkt
- Niederlage 0 Punkte
Klassiert wird nach Punkt/ Direktbegegnung / End / Stein.
Es gelten die Spielregeln der SCA.
B1.3 Spielverschiebungen und Spielverzicht sind nicht möglich.
B1.4 Vor den Spielen wird nicht eingespielt oder trainiert.
B2. Modus für die Playoffs
B2.1 Nach der Round Robin spielen folgende Teams Playoffs:
- Platz 1-4 spielt eine erneute Round Robin um den SIEpaG Meister.
- Die Punkt/End/Steine aus der ordentlichen Round Robin werden halbiert und mitgenommen.
- Die Gruppenersten und -zweiten spielen das A-Meister-Playoff.
- Die Gruppendritten und -vierten spielen das A-Consolation-Playoff.
- Die Gruppenersten und -zweiten der B-Liga spielen das B-Meister-Playoff.
- Die Gruppendritten und -vierten der B-Liga spielen das B-Consolation-Playoff.
- Die Gruppenersten und -zweiten spielen um das C-Meister-Playoff.
- Die Gruppendritten und -vierten der C-Liga spielen das C-Consolation-Playoff.
Alle Spiele der Playoffs gehen über 8 Ends und, wenn nötig, einem Zusatzend. Ist das Zusatzend ein Nullerend, so wird das Team als Gewinner festgelegt, das nicht den letzten Stein im Zusatzend gespielt hat.
Abweichend wird bei den Spielen der A+ Final Round Robin 8 Ends ohne Zusatzend gespiet. Der Gewinner der Final Round Robin ist das Team mit den meisten Punkt/Ends/Steine/ nach der gesamten A+ Final Round Robin.
B3 Modus Auf- und Abstieg innerhalb SIEPaG - DIE LIGA und Aufstieg in die Lexus Superliga für die Saison 2023/2024
A+-Liga: Rang 1 und 2 spielen am Finaltag der Lexus Superliga um den Aufstieg in diese. Die Verliehrer der Aufstiegspiele der Lexus Superliga steigen in die A+-Liga SIEPaG - Die Liga ab.
A-Liga: beiden Finalisten steigen in die A+-Liga auf. Die Gruppen-7. und -8. steigen in die B-Liga ab
B-Liga: Die vier für das Halbfinale qualifizierten Teams steigen in die A-Liga auf. Die Gruppenletzten steigen in die C-Liga ab.
C-Liga: Die vier für das Finale qualifizierten Teams steigen in die B-Liga auf
B4. Spielberechtigung und Ersatzspieler – unvollständige Teams Grundsatz
B4.1 Jedes Team darf grundsätzlich beliebig viele SpielerInnen einsetzen gemäss Artikel 4.2 bis 4.7. Alle Teilnehmenden, Stammspieler und Ersatzspieler, müssen Mitglieder von SWISSCURLING sein. Die Member-Card Nummer werden durch den Vorstand bei Anmeldung registriert. Für spontane Ersatzspieler bei Ergebnismeldung anzugeben und werden durch den Verein registriert.
Stammspieler
B4.2 Jedes Team meldet mindestens 4 Spieler/innen bei der Anmeldung. Diese gelten als Stammspieler. Weitere bei der Anmeldung gemeldete Spieler/innen gelten als Ersatzspieler.
B4.3 Stammspieler der Superliga sind in der SIEPaG - DIE LIGA nicht spielberechtigt, weder als Stamm-, noch als Ersatztspieler.
B4.4 A+-Liga Stammspieler der A-Liga dürfen in der SIEPaG - DIE LIGA nie als Ersatzspieler aushelfen.
B4.5 A- und B-Liga Stammspieler dürfen in der übergeordneten aushelfen, jedoch nur ein Einsatz pro Team. Sobald sie für ein Team zweimal gespielt haben gelten sie als Stammspieler dieses Teams. Aushilfen in der gleichen Liga sind nicht erlaubt.
B4.6 C-Liga Stammspieler dürfen in der A+, A- und B-Liga als Ersatz aushelfen, jedoch nur ein Einsatz pro Team. Sobald sie für ein Team zweimal gespielt haben gelten sie dort als Stammspieler. Einsätze in verschiedenen Teams der C-Liga ist ohne Einschränkungen möglich.
B4.7. Alle Teilnehmenden, Stammspieler und Ersatzspieler, müssen Mitglieder von SWISSCURLING sein Der Vorstand darf Ausnahmen zulassen.
B4.8 Die Member-Card Nummern von Stammspielern und Ersatztspielern sind bei Anmeldung, für spontane Ersatzspieler bei Ergebnismeldung anzugeben und werden durch den Verein registriert.
Ersatzspieler
B4.7 Eingesetzte Ersatzspieler dürfen in verschiedenen Teams aushelfen. Ein Einsatz muss bei Ergebnismeldung angegeben werden. Es gelten die Regelungen zur Definition eines Stammspielers (siehe oben).
Sanktionen bei unvollständigem Team
B4.8 Tritt ein Team nur mit drei Spieler/innen an, so erhält das gegnerische Team zwei zusätzliche Steine gutgeschrieben, d.h. beim ersten End, in dem das vollzählige Team Steine schreibt, werden zwei Steine dazu gezählt. Die Addition der zwei Steine am Ende des Spiels ist nicht zulässig da dies die Taktik des Gegenteams beeinflussen kann.
Ein zu spät erschienener Spieler muss, vor Beendigung des 3. Ends mitspielen, ohne dass die Zwei-Steine-Regelung zum Tragen kommt. Allenfalls schon geschriebene Strafsteine sind wieder zu korrigieren!
Ohne Sanktionen bleibt ein vollständiges Team, bei dem während dem Spiel ein Curler verletzt ausscheiden muss.
Bei besonderen Ereignissen, die die Anreise unerwartet erschweren (z.B: starker Schneefall, Strassenvollsperrungen, o.ä ) kann der Vorstand eine allgemeine Aussetzung der Sanktionen für zu spät kommen aussprechen.
B5. Forfait und Unstimmigkeiten
B5.1 Alle teilnehmenden Teams sind angehalten, im Sinne des «Spirit of Curling» zu handeln. Unstimmigkeiten regeln die Skip’s nach Möglichkeit unter sich.
B5.2 Tritt ein Team zu einem Spiel nicht an bzw. erscheint mehr als 15 Min verspätet, so gewinnt der Gegner das Spiel forfait (2 Punkte/4 Ends/6 Steine). Ein Forfait gilt als Verstoss gegen den Spirit of Curling. Der Vorstand beschliesst über Sanktionen gegenüber dem fehlbaren Team.
B5.3 Tritt ein Team mit einem Spieler an, der nicht Mitglied bei SWISSCURLING aktiv ist, so hat das Team innerhalb von 30 Tagen nach dem Spiel die Möglichkeit, nachträglich eine Mitgliedschaft bei SWISSCURLING zu beantragen. Die Member-Card Nummer, resp. die Welcome-Card Nummer muss dem Vorstand innerhalb dieser Frist nachgemeldet werden. Wird diese nicht nachgeliefert bestimmt der Vorstand Sanktionen, die bis zum Ausschluss des Teams reichen können.
B5.4 Proteste sind dem Vorstand innert 24 Stunden nach dem jeweiligen Spiel einzureichen. Bei Verstössen gegen das Reglement entscheidet der Vorstand über die zu treffenden Massnahmen.